Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1. Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der Buchung zustande. Meldet der Anmelder weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
1.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich vorbehaltlos bestätigt worden sind
1.3. Die Gesamtzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar.

2. Änderungen der Buchungen oder Annullierung der Reise durch den Reisenden.
2.1. Bei Namensänderungen, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen bis 30 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, höchstens Fr. 120.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefaxspesen. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2 – Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt.

2.2. Annullieren Sie Ihre Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.- pro Person, max. Fr. 120.- pro Auftrag, zuzüglich Telefon- und Telefaxspesen. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt. Treten Sie später von der Reise zurück oder wünschen Sie Änderungen gem. Ziffer 2.1., müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen:
30 – 15 Tage vor Abreise: 30%
14 – 08 Tage vor Abreise: 50%
07 – 00 Tage vor Abreise: 90%
Nichterscheinen: 100%
Abweichende Annullationskosten sind bei den jeweiligen Ausschreibungen aufgeführt.

2.3. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3. Einreiseformalitäten
Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins benötigen für die Reisen eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle sie über die entsprechenden Vorschriften informieren kann. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung wie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte usw.,) selber verantwortlich. Bitte überprüfen Sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

4. Sitzplatzeinteilung
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Die Plätze werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt. Für vordere Sitzplätze wird ein Zuschlag erhoben:
1. Reihe pro Person / pro Tag Fr. 5.-
Alle unsere Cars verkehren als Nichtraucher-Cars.
Wir behalten uns das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen (z.B. wenn zwei Cars für eine Reise eingesetzt sind). In diesen Fällen sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich.

5. Programm- und Preisänderungen
5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss:
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungs-Beschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

5.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren Wechselkursänderung um mehr als 5% Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend.
Wir werden die Preiserhöhung bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4. genannten Rechte zu.

5.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.
Führt die Programmänderung oder die Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte: Sie können die Vertragsänderung annehmen.
Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mittelung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).

6. Reiseabsage durch AMADEUS TOURS AG
6.1. Gruppengrösse:
Für unsere Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Reisenden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage (bei Reisen über 7 Tage) respektiv 15 Tage (bei Reisen bis 7 Tage) vor Reisebeginn abzusagen.

6.2. Zwingende Gründe
Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

6.3. In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nahmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Ausfall von Leistungen während der Reise.
Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Ersatzleistung angeboten werden kann, oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

8. Reiseabbruch durch den Reisenden
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. – Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft unser Fahrer bei der Organisation Ihrer Rückreise.

9. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
9.1. Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Fahrer/Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

9.2. Der Fahrer/Reiseleiter wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Fahrer/Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen. – Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen, und Sie verlieren jegliche Rechte gegenüber uns.

9.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber der Amadeus Tours geltend machen.
Sofern Sie Mängel, Rückvergütung oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Hotel/Chauffeur/Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen Sie allen Ansprüchen verlustig und Sie verlieren alle Ihre Rechte.

10. Haftung von Amadeus Tours AG
10.1. Allgemeines
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur/Hotel nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben und uns oder den Leistungsträger ein Verschulden trifft (vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern).

10.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1. Internationale Abkommen und nationale
Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetzte Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie in der Schifffahrt auf Hoher See und Eisenbahnverkehr).

10.2.2. Haftungsausschlüsse
Wir haften Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursache zurückzuführen ist: auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist; auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

10.2.3. Personenschäden, Unfälle usw.
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 11.2.1).

10.2.4. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Zimmer 11.2.1).

10.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung usw. selber verantwortlich sind. – In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. – Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. – Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haften wir nicht.

10.2.6. Bus-, Zugs- und Schiffsfahrpläne usw. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommen, Staus, Unfällen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

10.3. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.a. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von Amadeus Tours AG angeboten, und es liegt in der Verantwortung des Kunden, ob er daran teilnehmen will oder nicht. Amadeus Tours AG haftet weder für die korrekte Vertragserfüllung noch bei Schädigungen auf diesen Veranstaltungen.

10.4. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen..

11. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäß neuem Bundesgesetz garantiert.

12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Amadeus Tours ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.

13.2 Für Klagen gegen Amadeus Tours wird der ausschließliche Gerichtsstand Visp vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Visp einklagen.

14. Ombudsmann
14.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

14.2 Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach 383
8034 Zürich


AMADEUS TOURS AG
Hannigstr. 2
Postfach 41
CH- 3930 Visp
Tel. +41 (0)27 948 11 55
Fax +41 (0)27 948 11 56
http://www.amadeus-tours.ch